Alle Semester wieder...

Rückmeldung

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Alle Semester wieder…
Da ich’s selbst wahrscheinlich mal wieder verpennt hätte:

[size=20]Rückmeldung[/size] is going on!
ab 'ner Weile
[size=15]bis 23.07.2004[/size]


und nicht vergessen … diesmal 85 Euro :red:


Und nicht vergessen:

Die Verwaltungsgebuehr nur unter Vorbehalt ueberweisen. Mehr Infos dazu auf:

http://www.bayern.gew.de/lass/gebuehren/


Wie stell ich das denn an? Im Verwendungszweck angeben? (Is eh schon zu spät, und ich hab da kaum Platz drin…) Auf der Webseite hab ich nix dazu gefunden.


Soweit ich weiß bekommst du die Verwaltungsgebühr auch so zurück, wenn das Gericht positiv für uns entscheiden soll. → das war nämlich kein Kauf bzw. Geschäft. ODER? Gibt es hier Juristen unter uns? :*)


Ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann trotzdem mit Sicherheit sagen, daß man sein Geld nicht einfach so zurückbekommt.
Auch ein Vermerk auf der Überweisung nützt da wenig.
Rechtlich bist du nur dann auf der sicheren Seite, wenn du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst. Tut man das nicht, ist an dem Bescheid nicht mehr zu rüttel da ja höchstwarscheinlich nicht der Bescheid an sich, sondern nur die Verwaltungsgebühr beanstandet werden kann.
Im übrigen ist der Hinweise, daß sich durch den Widerspruch keine rechtlichen Konsequenzen ergeben, auf der oben genannten Seite nicht ganz richtig. Es gibt nämlich keine Garantie, daß keine Verwaltungsgebühren für den Widerspruch gefordert werden wenn dieser abgelehnt wird. Sowas wird von Fall zu Fall entschieden.


Hmm … aber ist es nicht so, dass wenn man sich auf das Urteil bezieht … sein Geld zurückverlangen kann … da muss man doch nicht etwa ein neues Verfahren einleiten, dass die gleiche Problematik behandelt?


also es gab mal irgendeine Steuersache, bei der dann die Einspruchsfrist abgelaufen war. So hat nur der eine Kläger und eine Hand voll Leut, die eben unter Vorbehalt ihre Steuer bezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen.
Rechtlich ist das AFAIK sowas wie ein Einspruch, dem man noch eine Begründung nachschieben muss, aber dadurch, dass du quasi Einspruch erhebst verlängern sich eben diese Fristen. Automatisch zurückbekommen wirst du dann sicher nix, aber auf irgendeiner website wird dann schon beschrieben sein, welchen Schrieb man dann wohin schicken muss.


Es scheint so, als dass die Univerwaltung dazu tendiert, Widersprüche mit einer Verwaltungspauschale von 50 EUR zu bearbeiten!
Leider ist der Widerspruch evtl. gänzlich nutzlos, da man nun mal einem Gesetz bzw. dessen korrekter Vollstreckung nicht widersprechen kann.
Das muss schon an der entspr. Instanz geschehen (Verfassungsklage).

Es soll tatsächlich ausreichen, “unter Vorbehalt” zu überweisen.
Also beide Beträge getrennt, den einen davon unter Vorbehalt.

cu
Ford Prefect