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Anwesenheitspflicht
Eine Frage zum Thema “Anwesenheitspflicht” aus der heutigen Mail der Stuve: Ist das Begleitseminar für Bachelor- / Masterarbeiten davon auch betroffen?
Immerhin fordert die FPO die “erfolgreiche Teilnahme am von der Betreuerin oder dem Betreuer durchgeführten Begleitseminar”.
Bei meinem Lehrstuhl besteht scheinbar Anwesenheitspflicht für alle Termine des Kolloquiums, obwohl bis jetzt nur an zwei von 18 Terminen Abschlussvorträge angesetzt sind. An den meisten anderen Terminen werden Videos gezeigt -.-
Eines der traditionellen Lehrziele eines Seminars ist, den „wissenschaftlichen Diskurs“ zu üben. Weil das nur geht, wenn man auch teilnimmt, ist die Anwesenheit - im Gegensatz zu fast allen anderen Lehrveranstaltungen - i.d.R. verpflichtend.
Ich habe freilich keine Ahnung wo Du Deine Bachelor- oder Magisterarbeit schreibst, oder warum ihr Videos guckt, aber ich wette, dass Du an dem Begleitseminar zwischen 60% und 90% der Termine anwesend sein musst.
Bei der Diskussion um die Anwesenheitspflicht ging es nie um Seminare, sondern immer nur um Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter.
Was nicht bedeutet, dass Seminare nicht aus Versehen betroffen sein könnten
In der FPO steht tatsächlich nur “erfolgreiche Teilnahme” und die Benotung erfolgt ausdrücklich (nur) auf das Referat. Wer will, kann es ja mal versuchen und sich in die Nesseln setzen ;-).
Ok, vielen Dank!