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Beding im Master
Ich bin im 8. Semester Bachelor und 2. bedingt Master. Deswegen soll ich bis 30.9. meinen Bachelor zu endemachen, sprich meine Arbeit abgeben und den Vortrag halten. Das sollte soweit klappen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich es noch zum Pruefungsamt mit der 4.0 Bescheinigung schaffe. (diverse Gruende: Zeit knapp, Bescheinigung kann nicht ausgedruckt werden usw…)
Was passiert denn wenn nicht? Theoretisch habe ich alles erfuellt, praktisch bekommt es das Pruefungsamt nicht mit. Reicht es wenn ich es die Taage darauf abgebe? Kann mein Betreuer irgendwie dem Pruefungsamt bescheid sagen (telefon…)
Sag doch jetzt auf jeden Fall schonmal im Prüfungsamt Bescheid. Ansonsten kann es ein bisschen Gerenne und Papiergeschubse bedeuten, ein Nachteil darf dir dadurch aber nicht entstehen.
Vielen dank. Das beruhigt.
Ich habe die schon angeschrieben, mal sehen wie des ausgeht.
Wenn es wichtig ist, und das scheint’s ja zu sein, dann ruf lieber mal an. Ich glaube emails können da schon mal ein paar Tage liegen bevor sie gelesen werden.
Ich habe schon eine Antwort bekommen, da ich mich schon frueher gemeldet habe. Anruf/email vom Betreuer sollte reichen, um das Gerenne und Papiergeschubse zu verhindern.
Im Prinzip ruht die Immatrikulation im Master und so bald du alles nachgereicht hast bist du wieder immatrikuliert.
Hat sich in der Zwischenzeit die FPO für den Master geändert gilt ab der “Wiederimmatrikulierung” die neue FPO.