Beschwerde wegen Prüfungsbewertung

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Beschwerde wegen Prüfungsbewertung
Hey,

ich komme gerade aus einer souveränen mündl. Prüfung mit Frau Saglietti. Sowas habe ich noch nicht erlebt^^ Weil ich eine Formel, die in der Vorlesung nicht einmal vorgekommen ist, nicht wusste, wurde mir eine 2,7 gegeben. Auch nur weil sich mit der Mitprüfer für mich eingesetzt hat. Den Rest habe ich gekonnt.

Gibt es eine Möglichkeit, sich zu beschweren?
An wen kann ich mich wenden? Wie sind die Erfolschancen?
Mir geht es gar nicht darum, unbedingt eine bessere Note zu bekommen. Aber diese unfaire Art und Weise der Bewertung geht einfach gar nicht. Vielleicht kann ich ja zumindest bezwecken, dass dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Gruß
Marco


Du solltest dich dafür ans Prüfungsamt wenden, die werden wissen wie man da vorgeht. Wenn du tatsächlich nur eine Frage nicht beantworten konntest, dann sollte das auch so aus dem vom Protokollführer angefertigtem Prüfungsprotokoll hervorgehen und die Note wäre damit dann anfechtbar. Wenn im Protokoll aber was anderes steht, dann gehen die Chancen wahrscheinlich gegen Null etwas zu bewirken.


Generell kann man per “abraten Veranstaltungen zu belegen oder sich bei der Person pruefen zu lassen” verhindern, dass soetwas wieder passiert. Zumindest ist das die im allgemeinen erfolgversprechendste Methode imho.

Ansonsten gibt es immer die Moeglichkeit sich bei sowas zu beschweren, frag dazu am Besten die FSI. Was du auf jeden Fall tun solltest ist Einsicht in die Pruefungsunterlagen nehmen und nachschauen ob da ausser dieser einen Antwort sonst noch was drinsteht.


Alles klar, das Prüfungsamt habe ich leider nicht mehr erreicht heute.
Es ist halt schade. Es geht um “Einführung in die Kryptographie”. An sich eine interessante Verantaltung und Marc Spislaender, der das Seminar leitet, ist auch mehr als fair und hilft, wo er kann.
Direkt abraten kann ich daher nicht. Vielleicht die Prüfung verweigern, wenn Frau Saglietti im Raum ist? Aber auch das kann ich wohl nicht wirklich empfehlen :wink:

Aber gut, dann wende ich mich mal ans Prüfungsamt und schaue mal, was sich machen lässt.
Danke soweit :wink:


Hm, eigentlich eine interessante Frage. Hat man ein Recht darauf einen anderen Prüfer zu bekommen, wenn bspw. solche Geschichten wie deine vorliegen? Weiß da einer was?


Nein, wie soll das gehen? SoSy wirst du wohl oder übel immer bei Frau Saglietti machen müssen. Du hast das Recht auf eine faire Prüfung, nicht auf einen Prüfer deiner Wahl.


Ich vermute der Irrtum kommt daher, dass man den Beisitzer ablehnen darf.


In SoSy wohl nicht, ja. Aber ich dachte da an Veranstaltungen wie PSWT, die von mehreren Profs gehalten werden. Die könnten ja alle eine Prüfung abnehmen und man hätte zumindest theoretisch die Wahl.


Quelle: Technische Fakultät | FAU Erlangen-Nürnberg

Woraus geht für Informatik-Bachelor-/Master-Studenten hervor, dass man das darf?


Ist nicht erforderlich, aber in der Praxis habe ich bis jetzt immer erlebt, dass der Beisitzer sich auch zum Verlauf der Prüfung einiges notiert. Wie gesagt man muss eben mal nachschauen was so drin steht. Einen Versuch wert ist es aber sicher trotzdem.


Ja mal schauen, was das Prüfungsamt sagt.
Ich habe nun auch mal ein eigenes Gedächtnisprotokoll angefertigt mit den Fragen und Antworten. Vielleicht bekomme ich ja einen der Anwesenden dazu, dieses zu bestätigen :wink:
Es bleibt spannend^^


Wieso, wurde das abgeschafft?


Ich hab noch nie davon gehört, dass man einen Beisitzer ablehnen durfte. Auf welcher Grundlage sollte man das denn dürfen? Also welchen Sinn macht das?


Keine Ahnung, aber ich kann mich daran erinnern dass uns das damals[tm] vorm Physik-Vordiplom erzaehlt wurde. Ich weiss aber auch nicht auf welcher Grundlage. Sinn machts den, dass man sich den Pruefer ja aussucht, den Beisitzer aber effektiv zugewuerfelt bekommt und daher zu einem der einem garnicht zusagt “nein” sagen kann.

Aber bei laengerem Suchen finde ich grade auch nix irgendwo stehen…


Gibt’s Neuigkeiten? Was hat das Pruefungsamt gesagt? Das ist zu spannend, um den Thread schon zu beerdigen.

1 Like

Habe heute die Antwort vom Prüfungsausschuss erhalten.
Also man kann bei jeder Prüfung beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Einspruch zur Benotung abgeben. Man muss diesen natürlich entsprechend begründen.
Daraufhin wird der Prüfer aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Anschließend geht das ganze vor Gericht und wird dort entschieden. Wie das Gerichtsverfahren ausschaut, weiß ich aktuell noch nicht^^

In einer mündlichen Prüfung fehlt natürlich eine konkrete Aufzeichnung. Ich habe nun versucht, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und würde das nun gerne von einem Anwesenden beglaubigen lassen bzw. einfach mit einreichen.


Nein, dafuer ist das Pruefungsprotokoll da. Da sollten alle Fragen und die Richtigkeit deiner Beantwortung protokolliert sein.



Meint das, dass nur der Wortlaut nicht erforderlich ist oder dass man gar nichts Protokollieren muss? In letzterem Fall bräuchte man ja auch kein Protokoll mehr…