Erfordernisse zum Abschluss des Bachelorstudiums

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Erfordernisse zum Abschluss des Bachelorstudiums
Hallo,
ich bin aktuell im 8. Semester Bachelor eingeschrieben, entsprechend muss ich die Bachelorprüfung ja in diesem Semester abschließen (sonst würde ich die Regelstudiumzeit um mehr als die erlaubten zwei Semester überschreiten). Dafür fehlt mir lediglich noch die Bachelorarbeit. Meine Frage ist jetzt, was muss alles bis Ende des Semesters (d.h. 30. September) erledigt sein, damit der Bachelor offiziell abgeschlossen ist. Reicht es wenn ich die Bachelorarbeit vor dem 30. September abgebe oder muss ich auch den Vortrag schon vorher gehalten haben und muss auch die Note schon feststehen? Wenn ich das richtig verstehe, müsste mir ein neuntes Bachelorsemester ja explizit genehmig werden, was wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen passiert. Das möchte ich daher unbedingt vermeiden. Vielen Dank im Voraus!


Die Arbeit muss abgegeben sein, wie lange der Pruefer zur Benotung braucht ist fuer deine Studienzeit nicht relevant. Dein offizielles Studienende ist dann auch der Abgabetag, nicht die Zeugnisueberreichung, Notenverkuendung oder aehnliches. Wie das mit dem Vortrag ist weiss ich nicht.


Der Vortrag ist eine eigene Pruefungsleistung und muss somit erledigt sein. Mein Abschluss ist auch auf den Vortragstermin datiert, weil dieser nach der Abgabe stattfand. Die Korrektur ist, wie schon gesagt wurde, irrelevant.


Soweit mir bekannt hat noch keiner das nicht genehmigt bekommen, wenn nur die Bachelorarbeit offen stand. Sollten dir z.B. noch mehr als 60 ECTS fehlen, dann hast du ohne triftigen Grund eher schlechte Karten.

Aber wie du schon sagst: versuchs lieber erst gar nicht und werd vorher fertig.


Neun Semester sind überhaupt kein Problem, normalerweise passiert da auch erstmal nix und irgendwann kommt dann der Brief mit “Magst du nicht mal nen Antrag auf Verlängerung stellen?”. Zehn gehen damit dann auch locker.
Anschließend wird es evtl. kritischer; mir ist aber auch kein Fall bekannt, wo jemand wegen zu hoher Semesterzahl exmatrikuliert wurde.

Disclaimer: Basiert alles auf der in letzter Zeit gelebten Praxis des Prüfungsausschuss’, nicht auf rechtlichen Ansprüchen.


Allgemein:

In deiner FPO müsste die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit stehen (normal sind mWn 5 Monate). D.h. du müsstest deine Bachelorarbeit am (bereits vergangenen) 30.4. angemeldet haben, damit der Abgabetag der 30.9. ist. Sollte das nun nicht der Fall sein, gibt es aber wie schon genannt die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit zum Abschluss des Studiums [1,2] zu stellen. Ich sehe hierbei auch keinerlei Probleme und denke das dieser Antrag in deinem Fall definitiv genehmigt wird.

Ich muss F30 auch recht geben, dass bisher jeder den ich kenne entsprechende Anträge bewilligt bekommen hat. Dennoch:

Es ist korrekt, dass man wohl auch zuerst den Brief der drohenden Exmatrikulation abwarten kann und sobald dieser im Briefkasten liegt eine Frist (4 Wochen oder so) hat um Einspruch einzulegen (Einspruch mit der Begründung „ich stelle Antrag auf Verlängerung…“)

Davon würde ich aber abraten, da mir kein Fall bekannt ist bei dem dieses Vorgehen irgendwelche Vorteile gebracht hat - soll heißen, entsprechenden Antrag musst du trotzdem stellen. Dir bleibt also nix erspart, weshalb ich dir raten würde genannten Antrag einfach direkt zu stellen sobald dir klar ist das er notwendig wird. Wenn du dir [1] ansiehst wirst du auch feststellen, dass sich der Antrag in 30min ausfüllen lässt und dann hat man es hinter sich.

Zu locker würde ich das Prozedere dennoch nicht nehmen - insbesondere wenn dir neben der BA noch eine nicht vernachlässigbare Anzahl ECTS/Prüfungen fehlt. Dann sollte im Feld der detailreichen Begründung wohl schon was sinnvolles stehen - wenn es nur um den Abgabetag der BA geht wäre vermutlich ein „durch meine längere Suche nach einem passenden Thema hat sich der Anmelde- und damit auch der Abgabetermin meiner Bachelorarbeit nach hinten verschoben, deswegen ist nun ein weiteres Semester nötig …“

tl;dr: Antrag unter [1] runterladen, ausdrucken, Briefumschlag abschicken und sorgenfrei Bachelorarbeit bearbeiten. Im Zweifelsfall einfach gleich ein 10. Semester mitbeantragen - dann aber schon etwas Zeit für die Begründung spendieren, SSC-Personen wie bspw. Herr Götz helfen hier auch gerne beratend, wenn es ums Ausfüllen bzw das Prozedere an sich geht.

[1] Antrag (.pdf): http://www.zuv.fau.de/einrichtungen/pruefungsamt/technik/hinweise_formulare/Antrag_verlaengerung_GOP_studienzeit_TEC.pdf
[2] allg. Liste Formulare: http://www.zuv.fau.de/einrichtungen/pruefungsamt/technik/hinweise_formulare/hinweise_formulare.shtml


So nicht ganz am Ende des Textes und ohne textuelle Hervorhebung werden das wohl nur diejenigen lesen, die auch den Rest gelesen haben. :wink:


Danke erst einmal euch allen für die Infos.

Oh, das war mir nicht bewusst. Damit überschreite ich dann ja jetzt zwangsläufig die Semestergrenze. Ich dachte der Abgabezeitpunkt wäre unabhängig vom Anmeldezeitpunkt, so lange man unter der Frist von 5 Monaten bleibt. Da hätte ich mich mal besser informieren müssen :-/. Dann bleibt nur zu hoffen, dass ich den Antrag genehmigt bekomme.


Ist das gesichert, dass der Abgabetag sich zwingend aus dem Anmeldedatum ergibt? Was, wenn man weniger als 6 Monate braucht?

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Bei mir wurde im Campus das Datum für den Vortrag auf den Tag der Abgabe gesetzt, obwohl der Vortrag ca. einen Monat später war.
Ich kann aber nicht sagen, ob das die Regel oder ein Versehen war.

Da dir nur noch die BA fehlt und sie schon angemeldet ist sollte das überhaupt kein Problem sein.

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Schließe mich ujnal an. In der Informatik FPO steht nur was von Bachelorarbeit im Umfang von ca. 360h, was sich mit 40h/Woche auf 9 Wochen erledigen lässt.


Aktuell noch nicht, das wollte ich aber jetzt so bald es geht in die Wege leiten. Den Antrag werd ich im Anschluss auf jeden Fall aber auch mal sicherheitshalber stellen. Abgesehen von der Bachelorarbeit, an der ich aktuell schon arbeite (auch wenn die Anmeldung noch aussteht), fehlt mir für den Bachelor nichts mehr, hab sogar zum Ende des Semesters zusätzliche 30 ECTS belegt, welche ich in den Master einbringen kann, falls das irgendwie ins Gewicht fallen sollte.


Dass man die Bachelorarbeit nicht vor Ende der maximalen Bearbeitungszeit abschließen kann, halte ich für ein absolutes Gerücht. Du solltest aber nicht zu spät anmelden, Abgaben kurz nach Anmeldung sind beim Prüfungsamt wohl nicht mehr gerne gesehen.

Abgeschlossen hast du die Arbeit, wenn du abgegeben und Vortrag gehalten(!) hast. Wenn du das vor Ende des 8. Semesters schaffst, dann ist das überhaupt kein Stress.
Bei mir sind auch beide Termine (Abgabe und Vortrag) entsprechend korrekt in mein campus verbucht.


Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit geht bis zu einem vom Prüfer festgelegten Datum. In meinem Fall waren das dann 3 Monate nach der Anmeldung. Aber wie iridium schon gesagt hat, glaube ich nicht, dass das irgendwie relevant ist, solange du nicht überziehst.