Formale Vorschriften für Abschlussarbeiten

Bindung, Code auf CD, etc.?

Disclaimer: Dieser Thread wurde aus dem alten Forum importiert. Daher werden eventuell nicht alle Formatierungen richtig angezeigt. Der ursprüngliche Thread beginnt im zweiten Post dieses Threads.

Formale Vorschriften für Abschlussarbeiten
Hallo,

habe gerade weder Zeit noch Nerv jetzt lange nach den Bestimmungen zu suchen. Zumal mir Google zumindest für die Fakultät Informatik nichts bringt.
Darum kurz und bündig: In welchem Format muss ich meine Arbeit abgeben?

  • Erklärung für Anfertigung ohne fremde Hilfe ist klar
  • Brauche ich ein bestimmtes Deckblatt?
  • Muss mein Code (der eh schon beim Lehrstuhl bzw. Betreuer im repo ist) auch noch auf eine CD (+PDF)?
  • Muss meine Arbeit fest gebunden sein? Genügt Ringbindung?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße bald hat der Stress ein Ende

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Fällt mir gerade auch so ein. Genügt Abgabe bei der Sekretärin am Lehrstuhl oder muss ich ins Prüfungsamt wackeln?
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Hallo,

abgegeben werden Arbeiten im Bachelor- und Masterstudium nur noch am Lehrstuhl. Üblich sind eine Ringbindung für dich, eine Ringbindung für den Betreuuer (entsprechend mehr bei mehreren Betreuuern) und eine Klebebindung (zwecks der nicht mehr austauschbaren Seiten) für den Lehrstuhl. Das Deckblatt war in meinem Fall vom Lehrstuhl vorgegeben, eine digitale Abgabe wurde von mir nicht erwartet (aber dann nachträglich noch erbeten). Manche Lehrstühle legen dir ein Formular zur Lizenzierung des geschriebenen Codes vor (auf dem man durchaus Auswahlmöglichkeiten hat; hier lohnt sich evtl. genaues lesen).

Die definitive Quelle für solche Vorschriften sind die ABMPO der TechFak und die FPO Informatik. Für Masterarbeiten steht z.B. in der ABMPO, dass ein Lebenslauf erwartet wird o.O (was für ein unnützer Scheiß).


http://www.wtfpl.net/ Zur Vereinfachung der ganzen Sache.

Wieso fragst du nicht deinen Betreuer? Der kann dir doch sowas mit den Formalia verraten…


Um eine Lizenz in diesem Sinne gehts nicht – aber danke für deinen gehaltvollen Abschluss-Beitrag zu einer Diskussion, die seit Jahren energisch geführt wird.


Danke für die Antworten!

Mein Betreuer räusper musste sich selber immer erst über dies und jenes erkundigen. Nachdem er auch nur Mitarbeiter am Lehrstuhl ist, erwarte ich aber auch gar nicht, dass er das alles intus hat. Die allgemeine bzw. Fach- Prüfungsordnung habe ich mir schon zu Gemüte geführt, ist aber ein bisschen vage, bis auf den Lebenslauf… :rolleyes:

Lizenz ist nicht so wichtig, ist eigentlich durch das “Oberprojekt” (Open Source) eh schon festgelegt. Naja, mal sehen, evtl. ruf ich morgen an oder ich lass es einfach machen und gib es ab wie es ist. Immerhin gut zu wissen, dass ich auf die CD verzichten kann…


Ja, das war bei mir ebenfalls der Fall – auf dem Formular ging es vor allem um eventuell anzumeldende Patente, Patentansprüche und Patentvertretungsansprüche, sofern nicht von der Open-Source-Lizenz nicht eh schon abgedeckt (was ja z.B. bei der GPL-3 durchaus der Fall sein dürfte).


Es wurde schon alles gesagt, ich schreibe das nur nochmal wegen der Nutzungsrechte etwas ausführlicher auf…

Die Universität schreibt diesbezüglich nichts vor. Der Lehrstuhl hat typischerweise allerdings lokale Regeln, damit alle Arbeiten am Lehrstuhl in einheitlicher Form vorliegen.

Bezüglich der Lizenzierung von Code: So lange es keine Zusatzvereinbarung gibt, ist der Code Teil der Prüfungsleistung, d.h. Dein Betreuer muss ihn einsehen können, um die Arbeit zu bewerten, aber das Copyright liegt erst mal bei Dir; Du kannst damit machen, was Du willst.

Dies wird im „echten“ Leben allerdings etwas abgeschwächt:

  • Es kann sein, dass z.B. Dein Betreuer oder eine dritte Person an Teilen des Codes mitgearbeitet hat, für die Teile kannst Du freilich nicht einfach das Copyright beanspruchen.
  • Typischerweise stammt zumindest ein Teil der Ideen in Deiner Arbeit von Deinem Betreuer, weshalb die intellektuelle Urheberschaft typischerweise geteilt wird, z.B. in gemeinsamen Veröffentlichungen

Und schlussendlich zu dem Punkt, den neverpanic schon genannt hat:

  • viele Lehrstühle lassen sich für „missionskritische“ Themen an dem Code und für die Arbeit zusätzliche Rechte einräumen. Beispielsweise ist das Standardmodell am Lehrstuhl für Mustererkennung, dass der Lehrstuhl ein einfaches Nutzungsrecht für Forschung und Lehre erhält. Das heißt, Du darfst weiterhin mit Deinem Code machen was Du willst, aber Dein Betreuer darf den Code, in der Form, wie er zur Zeit der Abgabe ist, auch für darauf aufbauende Forschungs- oder Lehrprojekte benutzen. Es heißt nur, dass Dein Betreuer überhaupt eine Möglichkeit hat, Deine Resultate in Forschung und Lehre einzusetzen. Die Regelung impliziert nicht, dass Ergebnisse, die direkt aus Deiner Arbeit folgen, ohne Dich publiziert werden.
  • Du hast allerdings ein Recht darauf, Dir von einem Lehrstuhl eine Arbeit zu geben lassen, an die überhaupt keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft sind. Die Wahl des „rechtefreien“ Themas liegt dann bei dem Lehrstuhl, d.h. Du hast keinen Anspruch darauf, dass Thema X ohne Rechteabtretung ist, aber Du kannst den Lehrstuhl auffordern, Dir ein vom Lehrstuhl zu benennendes Thema Y zu geben, dass frei von Rechteabtretungen ist. Bei so was wie dem einfachen Nutzungsrecht für Forschung und Lehre würde ich sagen, es ist die Mühe wirklich nicht wert - aber grundsätzlich ist das möglich. Nachdem Du allerdings schon kurz vor der Abgabe stehst, hilft Dir diese Information jetzt vermutlich nichts mehr.
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