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Krankschreiben für Klausur
Hallo,
ich hätte morgen eig. ne Klausur, aber fühle mich gerade richtig scheiße (Schädeldröhnen, Magenkrämpfe, …) und möchte, falls das bis morgen nicht besser ist, in diesem Zustand sicherheitshalber nicht zu Klausur antreten. Ich hab mich aber vorher noch nie Krankgeschrieben und weiß daher ehrlich gesagt gar nicht was genau man alles machen muss damit alles passt … nicht, dass ich dann am Ende einfach eine 5.0 bekomme; ich dachte mal im mein Campus ein Formular oder so etwas dafür gesehen zu haben, aber das finde ich jetzt irgendwie nicht - kann mir irgendwer bitte weiterhelfen?
Du kannst dich nicht selbst krankschreiben, also gibts da auch kein Formular für. Krankschreiben kann dich nur ein Arzt und der weiß, was er dafür braucht. Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber muss man nicht sogar zum Amtsarzt (also nicht einfach zu irgendeinem)?
Ja ja also das ist mir schon klar - ich weiß, dass ich ein Attest von einem Arzt brauche & ich weiß, dass ich VOR Antritt der Klausur einfach zum Hausarzt kann und nur im Falle, dass man WÄHREND der Klausur abbricht zum Uni-Arzt muss … aber die restlichen Details sind mir unbekannt.
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ich glaube, der Amtsarzt ist erst notwendig, wenn man während der Klausur abgebrochen hat.
Edit: zu langsam
Nein, musst nicht zwingend zum Amtsarzt. Beliebiger Arzt, aber einfaches Attest langt nicht. Du musst den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, er schreibt dann Symptome/Diagnose auf und das Prüfungsamt entscheidet dann ob das ein ausreichender Grund ist.
Dazu dann noch eine Krankmeldung.
Siehe: https://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/technik/info_alt/faqs/#versaeumen
Edit: Warum auch immer das unter /info_alt/ verlinkt ist, aber afaik ist das aktuell so.
Ok also d.h., falls es mir bis morgen nicht besser geht, geh ich zum Arzt, sag dem ich brauch n Attest incl. Symptome & schicke das Attest dann mit diesem Formular via Post zum Prüfungsamt? (da die Post ja etwas braucht würde vermutlich ggf. auch ein Anruf beim Prüfungsamt nicht schaden)
So hats bei mir letztes mal funktioniert. Irgendwann war das dann in meinCampus aktualisiert und die Prüfung stand als Versäumt mit Entschuldigung drin.
Alles klar, vielen Dank!!
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Unsere Uni verlinkt alles unter /*_alt/ …
z.B. uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/technik/pruefungstermine/pruefungstermine_alt/alt/index.shtml
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Achja, und Entbindung von der Schweigepflicht brauchts eigentlich nicht, dafuer muessen begruendete Zweifel bestehen sonst fragen die eh nicht nach. Und ob das ueberhaupt so legal ist moechte ich eh mal anzweifeln, der Rest Deutschlands macht so Quark eh nicht: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/protest-gegen-attest-formular-der-tu-darmstadt-a-952086.html
Mhm, der Arzt hat auch gemeint, dass das eher ne Grauzone ist - aber ich hab sicherheitshalber lieber mit gemacht … :s
Aber ich gebe dir schon Recht, dass das imo sagen wir mal “merkwürdig” ist …
Dass das natürlich absoluter Bockmist ist ist klar, aber nachdem das Prüfungsamt da ja explizit drauf besteht brauchts die Entbindung von der Schweigepflicht halt doch, wenn man sich nicht traut es diesbezüglich auf einen Streit ankommen zu lassen.
So sagt das Merkblatt: https://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/technik/info_alt/hinweise_formulare/Merkblatt.pdf
Solange man es da nicht regelmäßigen mit Krankschreibungen übertreibt, sehen die das am Prüfungsamt recht locker. Hatte dieses Semester auch den blöden Fall, mich von einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen zu müssen. Hatte einfach ein ärztliches Attest, in dem nicht mehr Stand, als dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Uni gehen konnte bzw. Bettruhe verordnet bekommen habe.
Da gibt’s irgendwo auf der Seite von unseren Juristen eine recht gute Erklärung für Nichtjuristen - finde den Link nur gerade nicht. Das hab ich vor Jahren einmal nachgeschlagen, als ich schon einmal eine Prüfung wegen Krankheit nicht machen konnte. Darin haben die auch den Absatz mit der Enbindung von der ärztlichen Schweigepflicht als juristisch fragwürdig angezweifelt, einerseits wegen Persönlichkeitsrechten, andererseits aber auch, weil sie daran gezweifelt haben, dass die Sachbearbeiter am Prüfungsamt die notwendige medizinische Fachkenntnis besitzen, um konkrete Diagnosen und Krankheitsbilder hinreichend zu beurteilen.
Wenn ich das so lese, ist das einzige, was sich hier von selbst versteht, dass der Schreiberling dieser Zeilen einen gewaltigen Dachschaden hat, IMO.
Viel schlimmer ist aber, was danach kommt:
macht es einen Unterschied, ob man sich bei einem Drittversuch krankschreiben lässt?
also bei anderen unis haben sie ja laut spiegel-online zurückgerudert als beschwerden kamen. sollte man das hier dann nicht auch mal anstreben. finde das an sich schon ein wenig krass. auch wenn ichs bisher nie gebraucht habe, das geht die einfach nichts an…
Ich bin mir nicht sicher inwiefern das für uns noch Relevanz hat, da in diesem Merkblatt auf die Diplomprüfungsordnung verwiesen wird und ich bisher kein neueres finden konnte.
Nein, normal nicht