Meldebehörde der Stadt Erlangen gibt einige Daten weiter; Widerspruch möglich

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Meldebehörde der Stadt Erlangen gibt einige Daten weiter; Widerspruch möglich
Durch die Ummeldung meines Wohnsitzes erhielt ich eine (leider gedruckte*) Datenschutzaufklärung von der Stadt – low-res Scan der relevanten Seite hier. Mir war gar nicht klar, dass die Meldebehörde so einiges per Default weitergibt. Einiges davon klingt ganz harmlos, aber wenn man dem schon widersprechen kann, dann tue ich das auch.

In diesem Sinne möchte ich meine versandte E-Mail als Vorlage mal teilen :slight_smile:

[quote]An: meldewesen@stadt.erlangen.de,datenschutz@stadt.erlangen.de
Betreff: Widerspruch der Datenweitergabe gemäß §§ 42, 50 BMG
Inhalt:

Sehr geehrter Empfänger,

bitte bestätigen Sie mir den Eingang folgender Widersprüche von mir:

  • Ich widerspreche gemäß § 42 Absatz 2 BMG der Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft durch Familienangehörige von mir.

  • Ich widerspreche gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen.

  • Ich widerspreche gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.

  • Ich widerspreche gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

Haben Sie vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Stadt[/quote]

*) insgesamt 5 Seiten simplex gedrucktes Papier, das ich nie wieder benötigen werde :frowning:

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Danke! Vor allem das mit Religionsgemeinschaften und Parteien ist ja unglaublich…


Und wer erinnert sich noch daran, wie Union und FDP die Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit direkt an Inkassounternehmen und die Werbewirtschaft verkaufen wollten?

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/handstreich-im-bundestag-wie-zwei-abgeordnete-das-meldegesetz-durchs-parlament

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Darum sollte es gesetzlich vorgeschrieben sein solchen Dingen zustimmen und nicht widersprechen zu müssen.
Den Aufwand den sich Marcel hier gemacht hat, werden sich die wenigsten antun.

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Datenschutzfragwürdigen Dinge wird mit Geburt einfach so stattgegeben, der Widerspruch erfährt aber bürokratische Hürden?

Ich habe mich mal durch den Link geklickt bis hin zu https://serviceportal.komuna.net/ireg_olav/olav.htm?_flowId=newsperren-flow&_flowExecutionKey=e3s1 und dort das Formula „ohne Personalausweis“ ausgefüllt. Die daraufhin erhaltene E-Mail-Benachrichtigung der Firma Kommuna weist nur darauf hin, dass nun die Meldebehörde der Stadt Erlangen informiert wurde. Wie es weiter geht, weiß ich selbst nicht.


Vom OptOutDay 2012-2014 hab ich noch eine Vorlage, die noch weitere Punkte enthält.

Ob alle Paragraphen aber nach der Einführung der DSGVO so noch stimmen, mag bezweifelt werden

Attachment:
capture-karte-2014.jpg: https://fsi.cs.fau.de/unb-attachments/post_164929/capture-karte-2014.jpg

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Gerade eine erfreuliche Antwort erhalten.

Der digitale Widerspruch via Formular 2 erreichbar über 1 reicht vollkommen aus. Ein persönliches Erscheinen oder eine papierbasierte Bestätigung ist nicht erforderlich. Beachte, dass im Formular das Auswählen des “Widerspruchs ohne Personalausweis” auch genügt:

Ihr könnt also alle ganz bequem mit einem 2-Minuten-Formular widersprechen :slight_smile:

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Super, vielen Dank! :slight_smile: