Nebenfach Jura

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Nebenfach Jura
Hallo,

Ich möchte im Master das Nebenfach Jura belegen.

Das sind die Links zu den Informationen, die man auf den Nebenfachseiten für Informatik findet:
http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/ba/informatik.shtml
http://informatik.fau.de/studierende/nfaecher/nf-jura.pdf

Hat wer schon Erfahrungen mit diesem Nebenfach gesammelt?
Gibt es irgendwelche Besonderheiten zwecks Anmeldung, oder kann ich mich einfach in die Vorlesungen setzen und die Prüfungen schreiben?

Ich habe an folgende Jura-Fächer gedacht:

5 ECTS: Einführung in die Rechtswissenschaft (für Nebenfächler Pflicht)
Wenn ich mich nicht täusche, ist das diese Veranstaltung: http://univis.fau.de/form?__s=2&dsc=anew/lecture_view&lvs=rw/recht/ISV/LRPDB/einfre&anonymous=1&founds=rw/recht/ISV/LRPDB/einfre&sem=2014w&__e=310
Das ist nicht der vhb-Kurs und so wie ich das sehe muss ich mich auch mit niemanden vorher in Verbindung setzen um daran teilzunehmen?

5 ECTS: Urheberrecht
Vermutlich das hier: http://univis.fau.de/form?__s=2&dsc=anew/lecture_view&lvs=rw/recht/zentr/urhebe&anonymous=1&founds=rw/recht/zentr/urhebe&sem=2014w&__e=310

5 ECTS: Gewerblicher Rechtsschutz
Das hab ich im Univis nicht gefunden → Gibt es das nur im SS?

Macht zusammen 15 ECTS.

Alternative: 5 ECTS Seminar zum Technik- und Wirtschaftsrecht
http://univis.fau.de/form?__s=2&dsc=anew/lecture_view&lvs=rw/recht/IRT/LBRRD/semina&anonymous=1&founds=rw/recht/IRT/LBRRD/semina&sem=2014w&__e=310
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob es als Nebenfächler sinnvoll ist, ein Seminar dieser Art zu belegen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand, der Erfahrung mit diesem Nebenfach hat, ein kurzes Statement zu meiner geplanten Kombination abgeben würde und auf etwaige Besonderheiten hinweisen kann. Danke :slight_smile:

Aufgrund von Überschneidungen kann ich nächstes Semester ohnehin nur Einführung in die Rechtswissenschaft besuchen.

MfG


Auch wenn das für dich nicht mehr relevant sein dürfte, hier mal mein Erfahrungsbericht für alle die sich in Zukunft überlegen, Jura als Nebenfach zu belegen:

Ich belege aktuell genau die genannte Kombination, die ebenfalls empfohlene Vorlesung “Technikrecht” gibt es nicht mehr, seitdem der Professor in den Ruhestand gegangen ist – Urheberrecht steht bei mir noch aus.

Die Einführung (bei Dr. Herber) ist nicht mehr verpflichtend und ist zu Beginn relativ verwaltungsrechtlastig (Zielgruppe sind Politikwissenschaftler), geht aber auch auf die Verwendung der Sprache und der für die Auslegung relevanten Methoden ein und gibt neben dem Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht auch einen Überblick über das BGB. Die Einführung würde ich nicht als Vorraussetzung für die anderen beiden Veranstaltungen sehen, sie kann aber wegen der Überschneidung von Zivilrecht (Schadensersatz und Herausgabe) und Verwaltungsrecht (Patentbeantragung) mit den anderen beiden Gebieten den Überblick etwas erleichtern. Unterlagen (Diagramme) stehen im StudOn bereit; Anwesenheit ist aber sinnvoll, da das Nacharbeiten des Stoffs zuhause definitiv länger dauert als die Anwesenheit in der Vorlesung – mit stichpunktartigen Notizen kommt man hier auf bis zu 9 Seiten A4 (1cm-liniert) Mitschrift je 90 Minuten.

Die Anmeldung zur Prüfung ist hier per Mail an das Prüfungsamt möglich; MeinCampus kennt die Prüfung. Die Prüfung ist schriftlich, dabei helfen ein farbig markiertes (aktuelle Regelungen für Staatsexamler und des Dozenten beachten!) BGB und ÖffR (dtv-Verlag), zudem ist es von Vorteil, schnell schreiben zu können. In der Vorbereitung sollte man sich auch einen Überblick über die angesprochenen aktuellen Themen (z.B. 2016: Urteil über NPD-Verbot) verschaffen; mit den Politikwissenschaftlern kann man sich hier gut per Whatsapp&Co. austauschen, wenn man nicht anwesend sein konnte. Prüfungstermin war die erste Woche nach den Vorlesungen.

Lernaufwand vor der Prüfung bei 60% Anwesenheit: 30-40h (Überwiegend Texte verstehen, das braucht Zeit zum Lesen, ist aber sonst relativ entspannt.)

Der Gewerbliche Rechtsschutz (Prof. Hofmann) beginnt mit 1-2 Veranstaltungen zu den Grundlagen des Immaterialgüterrechts, vermutlich dürfte der selbe Inhalt auch im Urheberrecht drankommen. Beide Vorlesungen zu belegen dürfte aufgrund von parallelen das Lernen erleichtern; sich nicht in beiden im selben Semester (damit auch potentiell am selben Tag) prüfen zu lassen, dürfte aber Verwechslungen vermeiden. Für den Gewerblichen Rechtsschutz steht ein Skript in StudOn bereit, mit dem klar ist, welche Paragraphen relevant sind (Patente als Staatsgeheimnis bspw. wird komplett übersprungen), mit dem es sich auch ohne Anwesenheit gut lernen lässt; die Vorlesung ist aber trotzdem interessant, weil hier auch auf eigene Fallkonstruktionen (z.B. DRM-Barcode bei Kaffeekapseln Markenrechtlich schützbar?) eingegangen wird.

Prüfungstyp ist wahlweise mündlich oder schriftlich, dazu am Semesterbeginn beim Dozenten bescheidgeben, und sich bis Anfang Januar anmelden; Prüfungstermin war die vorletzte Vorlesungswoche. Da die Staatsexamler hier die Hauptzielgruppe sind, die aber nicht geprüft werden, kennt meinCampus diese Prüfungen nicht, stattdessen erhält man einen Schein, den man im Prüfungsamt anrechnen lassen kann. Benotet wird in Notenstufen, einen Umrechnungsschlüssel von Staatsexamen-Punkten braucht es hier nicht. Die mündliche Prüfung läuft in 3er-Gruppen ab, es werden reihum Fragen gestellt; ggf. lässt er alle antworten, wenn Details der Erklärung noch fehlen.

Beispiel:

  1. Teilnehmer: Warum Patentrecht? Faktische Geheimhaltung vs Offenbarungstheorie, die Theorie und die Gründe gegen Geheimhaltung einmal erklären.
  2. Teilnehmer: Welche Theorien gibt es noch? Anreiztheorie, Belohnungstheorie, beide Theorien erklären und gegenüberstellen.
  3. Teilnehmer: Gibt es diese Theorien auch im Markenrecht? Nur geringe Ähnlichkeit der Rechtfertigung der beiden Schutzrechte.

Der Gesetzestext steht in der mündlichen Prüfung bereit; wird aber eher nur zum gemeinsamen Nachlesen verwendet, wenn in der vorherigen Antwort noch ein Detail fehlt, auf das sich die nächste Frage bezieht, gleichzeitig wird damit scheinbar abgeprüft, ob ein grober Überblick über den Aufbau des Gesetzes besteht, hier die Regelungen in den falschen Abschnitten zu suchen scheint aber keine wesentlichen Abzüge zur Folge zu haben, solange der Inhalt und Sinn der Regelungen richtig wiedergegeben werden kann.

Für das Lernen für diese Prüfung würde ich empfehlen, in allen im Skript angegebenen öffentlich einsehbaren Gerichtsurteilen (meist BGH oder EuGH, dejure.org hilft bei der Suche nach kostenlosen Volltextfassungen, nicht alle davon enthalten auch die Leitsätze) zumindest die Leitsätze nachzulesen, ggf. auch die Gründe für die darin festgelegten Interpretationen. Sich ein Diagramm mit Zusammenhängen zu pinseln kann auch helfen, um ähnliche Dinge (Verwirkung, Verfall, Nichtigkeit wegen Verfall im Markenrecht) auseinanderhalten zu können.

Lernaufwand vor der Prüfung bei 50% Anwesenheit: 30-40h (Überwiegend Urteile und Gesetze lesen, effizientes Lernen ist dadurch relativ stressig; 20h hätten vermutlich auch gereicht.)

Gruß,


Ist vielleicht für folgende Semester Relevant:

Ich habe im SS19 die Vorlesungen Urheberrecht und Zivilprozessrecht bei Prof. Hofmann gehört. Für beide gab es jeweils 5 ECTS.

Angemeldet habe ich mich zu Beginn des Semesters per Mail an den Lehrstuhl, die Termine für die Prüfung sind immer in der Woche nach der letzten Vorlesung. Da der Stoff doch durchaus sehr umfangreich sein kann, bietet es sich an, das Wahlfach über 3 Semester (pro Semester eine Vorlesung) zu verteilen, es sei denn es gibt viele Paralellen inhaltlich.

Zu Urheberrecht gibt es eine Vorlesungsaufzeichnung, diese ist allerdings nur zu empfehlen, wenn ihr den Termin nicht habt wahrnehmen können. Zum Lernen gibt es ein gut ausformuliertes Skript. Lesen sollte man auf jeden Fall die Urteile, die im Skript referenziert werden, da diese durchaus auch prüfungsrelevant sein können (bei mir kam eine Frage zum Link-Urteil des EuGH dran). Was gelernt werden sollte sagt Prof. Hofmann ebenfalls im Skript, lernen sollte man auf jeden Fall alles mit mindestens einem “+”, der Rest kann bei “Mut zur Lücke” weggelassen werden. Zudem sollte man während des Semesters das Begleitmaterial bearbeiten, da man sonst nicht das Skript abrufen kann und das Material auch einige Fragen zum Stoff beantworten kann.

Die Prüfung läuft so ab: Es gibt immer wieder mal kleine Fallbeispiele, an denen man das Prüfungsschema anwenden soll und eine Entscheidung, ob die im Fallbeispiel beschriebene Situation erlaubt war. Dabei bietet es sich an, auch etwas neben der Fallstruktur zu erzählen (Beispiel: Abriss eines Hauses, ist das erlaubt? → Geht die Gestaltungsfreiheit des Architekten über den “Betonklotz” hinaus? → ja: ist der Abriss also erlaubt?). Zudem gibt es auch noch “Wissensfragen”, zum Beispiel was die Urheberpersönlichkeitsrechte sind und wo die im Gesetz stehen. Auswendig wissen ist dabei jedoch nicht gefordert, einen “Punktabzug” was das Nachschauen angeht gibt es nicht, sofern es im Rahmen bleibt. Man sollte also die grobe Struktur des Gesetzes kennen. Mein Lernaufwand lag bei 4 Tagen à 6 Stunden bei konstanter Vor- und Nachbereitung während des Semesters und rund 50% Anwesenheit.

Zivilprozessrecht wurde vertretungsweise von Prof. Hofmann gehalten, weswegen die Angaben später vielleicht nicht mehr stimmen.
Eine Aufzeichnung gibt es nicht, man sollte also immer anwesend sein. Obwohl das Skript ebenfalls sehr gut zum Lernen geeignet ist, ist es m.M.n. nicht möglich, den ganzen Stoff in der letzten Woche vor der Prüfung zu lernen. Insbesondere findet man keinen Hinweis im Skript darauf, was relevant ist oder was weniger, deswegen sollte man ebenfalls Notizen machen. Hier kann auf keinen Fall etwas weggelassen werden, da hier alles aufeinander aufbaut.

So hat man in der Prüfung ein paar Fallbeispiele, bei denen man den gesamten Prozessablauf durchspielen kann. Insbesondere Zuständigkeit, Säumnis und Aufrechnung ist sehr wichtig, da es daran oft hakt (Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand, Sachliche Zuständigkeit, insbesondere Streitwert). Relevant ist auch noch das GVG, zumindest was die Zuständigkeiten angeht. Aufgrund der ~700 Paragraphen des prüfungsrelevanten Teils sollte man sich nicht auf das Inhaltsverzeichnis verlassen. Hier ist eine gewisse Grundkenntnis in der Prüfung Voraussetzung. Mein Lernaufwand lag bei 6 Tagen à 6 Stunden bei etwa 90% Anwesenheit. Vor/Nachbereitet habe ich die Vorlesungen jedoch nicht.

Da ich der einzige Nebenfächler dieses Jahr war, hatte ich nur 15 Minuten Prüfung je Fach. Bei mehr Teilnehmern sind die Prüfungen “umfangreicher” was die Gebiete angeht, tiefentechnisch bleibt es aber in etwa so wie oben beschrieben.