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seit kurzem gibt es ja die neuen FAU-E-Mail-Adressen. Die Mails an die alte Adresse werden scheinbar automatisch dorthin weitergeleitet. Nun möchte ich diese wiederum auf einem anderen E-Mail-Konto haben und die Mails mittels POP3 abholen. Dazu benötige ich den Namen des POP-Servers. Wie lautet dieser?
Generell ist es seine sehr sehr schlechte Idee, Benutzernamen und Passwort fuer den POP3-Zugang an Google zu verfuettern, damit die die Mails abholen. Nicht nur weil das gegen die allgemeinen Benutzungsrichtlinen verstoesst (http://www.rrze.uni-erlangen.de/dienste/konditionen/benutzungsrichtlinien/ Punkte 5.2.3ff).
Ich sehe keinen Verstoß gegen diese Richtlinien. Was meinst du konkret?
Wenn ich eine Mail an meine FAU-Adresse schicke, dauert es ziemlich lang (bis jetzt ist die Mail 1,5h unterwegs…), bis diese ankommt während die Mail, die ich an die alte Adresse schicke sofort da ist (im neuen E-Mail-Konto-Postfach!). Ist das normal so?
Zum zweiten habe ich eine Weiterleitung eingerichtet, die Mail an meine neue Adresse wird aber nicht (immer) weitergeleitet, manchmal aber schon (ich habe alle Filter durchsucht und konnte keine Filterung erkennen)!
Was gibts da zu streiten? Wer sein Passwort einer dritten Partei (in diesem Fall: Google) verraet, der haelt es nicht geheim. Finde das ziemlich offensichtlich…
Und mit “neuer Adresse” meinte ich die FAU-Adresse.
Und wenn ich das Passwort google verrate und es somit nicht mehr geheim sein soll dann ist es auch nicht geheim wenn ich in irgend einer Art und Weise mein Passwort eintippe, weil der NSA das sowas von egal ist woher das Passwort kommt.
Der Duden sagt: “ge|heim hal|ten: […] etwas nicht bekannt geben; etwas verheimlichen”
Du gibst das Passwort Google bekannt. Kein Interpretationsspielraum.
Eigentlich sollte die „neue Adresse“ die Default-Adresse sein. Weiterleitungen haben höchstens an deine „alte (Fau)Adresse“ zu gehen.
Da kam irgendwan mal ne Mail dazu. Auf der verlinkten Seite darin war eigentlich alles detailliert genug beschrieben.
Edit: cause qwert edit
Die Wahrscheinlichkeit, dass dein PW beim Eingeben durch einen Keylogger oder unsichere Übertragung abgefangen wird ist imo geringer, als dass [hier Namen einer (fast) beliebige Sicherheitsbehörde einsetzen] bei Google die Zugangsdaten anfragt.
Btw. die unsichere Übertragung bliebe bei POP3 ebenso bestehen.
Geheimhalten beinhaltet immer zwei Parteien: Die, die es wissen dürfen, und die, die es nicht wissen dürfen. Wenn man restriktiv argumentiert, würde man sagen, dass zur ersten Gruppe nur die Person selbst gehört. Dies kann ich in den RRZE-Bestimmungen leider nicht finden, sodass man auch vermuten darf, dass Google zur ersteren Gruppe gehört.
Tja, das müssten die Bestimmungen genauer klären. Solange sie dies nicht tun, bleibt das wohl jedem selbst (bzw. dem zuständigen “Richter”) überlassen für sich zu entscheiden. Jedenfalls ist logische Folgerung, dass ich damit nicht gegen die Bestimmungen verstoße.