Problem bei Nicht-Erscheinen bei Wiederholungspruefungen

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Problem bei Nicht-Erscheinen bei Wiederholungspruefungen
Nachdem es kuerzlich wieder so einen Fall gab’ will ich hier mal
explizit drauf hinweisen:

Die Pruefungsordnung der TechFak sieht vor (in Par. 11, Abs. 1 ziemlich
verklausuliert enthalten), dass man bei Nichtantreten einer
Wiederholungspruefung die Pruefung endgueltig nicht bestanden
hat (d.h. man verliert in jedem Fall das Recht auf eine zweite
Wiederholung!) - und damit ist man draussen!

Wenn man also zu einer Wiederholungspruefung nicht antreten kann,
sollte man UNBEDINGT VOR der Pruefung mit dem Pruefungsamt die
Sache klaeren!

Ich weiss nicht, wie klar das in den Mitteilungen des Pruefungsamts
steht (ich bekomm’ die nicht mehr so oft…) - nachdem ich im letzten halben
Jahr aber zwei Faelle erlebt hab’, die damit Aerger bekommen haben,
wollte ich mal dran erinnern.