Prüfungsanmeldung AuD Übung

= EST-Registrierung?

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Prüfungsanmeldung AuD Übung
Hi,

MyCampus verweist für die Prüfungsanmeldung zur AuD-Übung auf den Bedarf der Anmeldung beim Lehrstuhl (vgl. Anhang).

Ist dafür mehr als die Registrierung als Teilnehmer im EST erforderlich?
(Und heißt das, dass eine EST-Registrierung (die ja auch andere mit meiner Matrikelnummer vornehmen könnten) automatisch als Prüfungsversuch gewertet wird?)

Danke & Grüße
TU

Attachment:
AuD Übungsschein.PNG: https://fsi.cs.fau.de/unb-attachments/post_125963/AuD Übungsschein.PNG


Ja.

Nein.

Bitte :slight_smile:


Jein!
Es genügt, wenn jeder AuD-Schein-Willige zu den AuD-Tafelübungen im EST angemeldet ist und seine Daten (insbesondere Name, Matrikelnummer, Geb.-Datum und Studiengang) im EST korrekt sind (bitte nochmal prüfen und ggf. korrigieren!) - ach ja, und den Schein bestehen sollte man auch noch…

Ack.
FrüherTM konnte man sich zusätzlich auch via meinCampus zum Übungsschein anmelden - das galt dann zunächst als Prüfungsversuch, was irre viel Verwaltungskrieg erzeugt hat (zumal einige sich dann vom Schein abgemeldet aber den Schein doch noch bestanden haben - den wir aber meinCampus nicht mehr beibringen konnten, weil Datensatz gesperrt :(…)


Super, vielen Dank für die ausführlichen Infos.

Eingaben im EST sind noch mal gecheckt, dann sollte dem Schein ja nun zumindest aus formaler Sicht nichts mehr im Wege stehen und ich muss “nur noch” die Aufgaben korrekt lösen. :slight_smile:


Hi Leute!

Mal ne dringende Frage:

Brauche ich den Übungsschein zwingend um an der Prüfung überhaupt teilnehmen zu können oder “nur”, um das Modul abschließen zu können?


Letzeres.

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Zumindest als Informatiker kannst du die Prüfung auch ohne Schein mitschreiben, möglicherweise ist das bei anderen Studiengängen anders.
Trotzdem wird dir vermutlich fast jeder davon abraten, denn für die GOP brauchst du eh das gesamte Modul, außerdem besteht etwa die halbe Klausur aus Programmieraufgaben, die zumindest ein Stück weit den Hausaufgaben ähneln…

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Okay das ist gut, ich hab jetzt am anfang bis jezt aufgrund anderer Verpflichtungen keine Zeit gehabt und habe daher auch noch keine Übung gemacht, daher ist das Erreichen der 60% für mich denke ich ausgeschlossen. Mir gings nur darum obs noch prinzipiell möglich ist, den Übungsschein kann ich ja nächstes Semester nachholen, wenn ich es richtig verstanden habe.


Besonders für die AuD Klausur sind die Übungen sehr wichtig. Ich rate die sehr davon ab die Klausur zu schreiben ohne die Übungen gemacht zu haben. Also wenn du die Klausur noch dieses Semester schreiben willst, solltest du echt alles nachholen und wenn du dich anstrengst kannst du auch so die 60% noch schaffen.


Hi.
Wenn ich mich als Erstsemester zur AuD-Prüfung dieses Semester nicht anmelde, zählt dass als einer Versuch oder nicht?
Danke!


Wenn du dich nicht zur Prüfung anmeldest, dann zählt das auch nicht als Versuch. Aber AuD sollte man schreiben …


Nein, aber du kannst dich wenn du noch nicht genau weißt ob du mitschreiben willst auch einfach anmelden.
Aber dann nicht vergessen dich bis zu 3 Werktage vor der Klausur abzumelden.


Ist die Zahl „3“ oben offiziell?
Meines Wissens war das früher nur technisch bedingt so - wenn die meinCampus gefixt haben, könnte die Deadline für einen Rücktritt zwei Wochen und mehr vor der Klausur sein…
(und ohne Rücktritt gilt es i.d.R. als Fail mit automagischer Wiederanmeldung in den beiden Folgesemestern)

Edith möchte den Wald schonen:
Bitte noch viel rechtzeitiger zurücktreten, damit wir weniger Klausurkopien und damit weniger Bäume töten müssen…


Die Ruecktrittsfrist sollte in der Pruefungsordnung festgelegt sein, meinCampus sollte nur die dort stehenden Vorgaben einhalten…


Sie ist offiziell (Siehe APO §10 Abs. 3)

Und verpassen sollte man es wirklich nicht.

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Wenn AuD im jeweiligen Studienfach als GOP gelistet sein sollte, muss man es eh nach dem dritten Semester abgelegt haben. Da ist es dann relativ egal wie viele Versuche man eigentlich gebraucht hat, oder?


Nicht wirklich. Du brauchst von allen GOP fähigen Modulen nach dem 3. Semster mindestens 30 ECTS die du im 1. oder 2. Versuch geschaft hast.
=> Theoretisch kannst du AuD auch erst im 6. Semster schreiben (auch wenn es alles andere als sinnvoll ist).