Scheine

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Scheine
Nachdem uns in BFS von einer Änderung der Prüfungsordnung(September) erzählt wurde, in der
Scheine abgeschafft worden sollen, habe ich eine Frage.
Welche Fächer betrifft denn dann die Änderung? In BFS gibt es ja jetzt keinen Schein mehr,
sondern ein Bonuspunktesystem.
In Mathe braucht man laut Dozent immer noch 50% von den HA.
Oder hab ich Prof Wanka da falsch verstanden?


Steht alles in der FPO


Also da wo was drin steht gibts noch Schein und bei den anderen nicht? Es klang nämlich so, als ob es für alle Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter keinen Schein mehr gibt.

In C3 ist außerdem vorgesehen, dass man den Schein bestehen muss, damit man an der Klausur teilnehmen darf. Ist das so in Ordnung?


Afaik ist Schein bestehen als Klausurvoraussetzung verboten. Zumindest war das mal ein grosser Teil der Bachelor-Umstellungen.


Soweit ich weiß müssen Schein und Klausur unabhängig voneinander sein.


Es gab eine Änderung der Prüfungsordnung, wonach Scheine jetzt als ein Teil einer Portfolio-Prüfung gelten. Aus Studierendenensicht ändert das aber praktisch nichts.
Als Voraussetzung zur Klausurteilnahme sind Scheine weiterhin nicht erlaubt.


Hatte ich auch schon gelesen, aber hat mir nicht wirklich weiter geholfen, da sowohl bei Mathe, also auch bei BFS
„HAf: selbstständiges Lösen von Übungsaufgaben und/oder mdl./schriftl. Testate“ drinsteht.
Mein Anliegen ist ja nicht, mich vor Mathe HA zu drücken; hätte nur gerne Klarheit.


Im Zweifel würde ich dann einfach mal bei deinem Dozenten nachfragen.


Habe ich schon gemacht, er meinte ihm persönlich ist das egal, dass sei die Weisung die er von weiter oben bekommen hat. Selbiges zu Klausuranmeldung nur mit bestandenem Schein.
Mir persönlich geht es nur darum, dass ich keinen Zwang dazu habe. Wenn allerdings das wegfallen der Scheinpflicht bedeutet, dass ich keine Korrektur der (Haus)Aufgaben kriege, dann habe ich lieber Scheinpflicht.

Die FPO und AllgPO hätte ich schon befragt, finde aber die entsprechenden Passagen nicht (Insbesondere Klausur nur mit bestandenem Schein).


So duch eine E-Mail vom Übungsleiter hat sich das Theme in Bezug auf MatheC3 erledigt.
Schein gibt’s nicht mehr => Bonuspunkte.


Lt. Antwort vom Prüfungsamt (Barthelmann, Heike) ist die FPO “wohl noch nicht abgesegnet, aber Sie studieren ja eh in der weiter, in der Sie angefangen haben.”
→ Änderungen der FPO werden nicht stillschweigend akzeptiert?


Hm, die letzte Änderungsrunde der FPO kam über den entsprechenden Verteiler aber schon als „hier is in fertig“ – nachdem ich mit der Materie nicht mehr so viel zu tun habe, weiß ich das allerdings nicht genau; eventuell hat jemand anderes da mehr Einblick.

In neue FPOs wechselt man nicht automatisch, nein – wäre eine neue FPO eine Verschlechterung wäre das auch rechtlich nicht durchsetzbar. Wie und ob man in neue FPOs selbst wechseln kann weiß ich trotz mittlerweile mehreren Semestern StuKo-Erfahrung allerdings auch immer noch nicht – das konnte mir nie jemand so richtig wirklich beantworten.


Das ist nicht ganz richtig. Bei den Elektrotechnikern wurde kürzlich die FPO für Bachelorstudenten geändert, was dazu führt, dass ich als EEIler jetzt einen Bachelor mit 182,5 ECTS ablegen darf. So weit ich das verstanden habe, gibts daran auch nix mehr zu rütteln.


Was neverpanic sagen will, und was auch mMn immernoch so sein muesste ist, dass eine FPO Aenderung immer nur für Neuanfaenger oder Studiengangwechsler gelten muesste. Bestandsstudierende können wenn sie wollen in die neue FPO wechseln, nicht teilweise sondern ganz oder garnicht, aber müssen nicht.


Das würde ich so auch nicht unterschreiben. Eigentlich ist der Wechsel in eine andere FPO-Version nicht vorgesehen, kann aber in Ausnahmefällen mit gutem Grund genehmigt werden.

edit:

So weit ich das mitbekommen hab geht das dann, wenn man in der alten FPO noch Module drin stehen hat, die gar nicht mehr angeboten werden. Das kann z.B. passieren, wenn man im 8. Semester ist und die im 2.Semester nach der neuen FPO ganz andere Vorlesungen haben.
Aber wie gesagt, der Wechsel ist die absolute Ausnahme.