Schliessung des Wolfgang-Händler-Hochhauses (blaues Informatik-Hochhaus) 14.07. - 17.10.


Gerade kam das offizielle Rundschreiben an die Informatik dazu, daraus hier die wichtigen Ergänzungen und auch Änderungen zum ersten Post in diesem Thread:

  • Generell ist der Zugang zum Gebäude aufs Notwendigste zu beschränken und so kurz wie möglich zu halten. Alles was auch anderswo erledigt werden kann, bitte anderswo…

  • Raumänderung: Die CIP-Pools im Erdgeschoss (00.153 und 00.156) werden geöffnet sein, der Bib-CIP stattdessen geschlossen. Dies resultiert insbesondere aus der besseren Fluchtsituation in diesen Räumen.

  • Seminarräume werden anders als zunächst angekündigt keine geöffnet sein. Stattdessen bitte das Mensazelt oder andere Räumlichkeiten ausserhalb des Hochhauses verwenden.

  • Generell wird das Gebäude auch mit der FAUcard nur Mo - Fr zwischen 0700 und 2000 zugänglich sein. Im Zeitraum von 18.08. bis 15.09. ist immer geschlossen. Der Wachdienst wird Kontrollgänge machen und darf Personen rauswerfen.

  • Der Zugang funktioniert folgendermassen: Das Gebäude ist über den Vordereingang im Erdgeschoss mittels der FAUcard zugänglich. Der Wachdienst überprüft dies. Alle, die das Gebäude betreten, tragen sich in einer Anwesenheitsliste mit Namen und Anwesenheitsraum ein. Beim Verlassen muss immer entsprechend eine Austragung erfolgen.

Grund ist, dass die Feuerwehr im Alarmfall nur sehr schwer das Gebäude nach zurückgebliebenen Personen durchsuchen kann. Daher würde eine Person von der nicht bekannt ist dass sie im Gebäude verblieben ist nicht gesucht, umgekehrt würde eventuell nach einer Person vergeblich gesucht die sich nicht ausgetragen hat. Beides hat potentiell schlimme Folgen für Feuerwehr oder (nicht-)Gerettete. Im Alarmfall wird bei den Fahrradständern vor dem Gebäude die Liste der erfolgreich eigenständig geflüchteten Personen mit der Anwesenheitsliste abgeglichen, daher nach einem Alarm unbedingt dort beim Wachdienst melden.

Aufenthaltsort sollte (bis auf zB Toilettengang) nur an in der Liste auch eingetragenen Orten sein, für Studenten also typischerweise nur die CIPs im Erdgeschoss. Die Ober- und Untergeschosse sind damit tabu. Der Wachdienst hat die Aufgabe auch dies zu kontrollieren und entsprechenden Anweisungen ist Folge zu leisten.

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