Übungsscheine - Rechtliche Grundlagen

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Übungsscheine - Rechtliche Grundlagen
Hallo erstmal;

vielleicht kann mir hier jemand eine Fundamentierte oder zumindest Nachverfolgbare Antwort darauf geben, warum in AuD (einzige Erfahrung bisher) ein benoteter Übungschein, sprich eine benotete Hausaufgabe, zulässig ist, während viele andere Dozenten immer wieder betonen, dass dies nicht mehr erlaubt sei.
Es würde mich wirklich sehr interessieren, auf welcher Grundlage es in AuD diesen Übungsschein gibt und andere Dozenten, die gerne Pflicht-Hausaufgaben hätten, davon keinen Gebrauch machen, sondern lieber alten Zeiten nachtrauern.

Ich freue mich schon auf schöne Antworten
Beste Grüße
Jonas


AuD hat keinen benoteten Schein.

Wenn es um einen Schein allgemein geht: Der Spaß nennt sich dann Portfolio-Prüfung, die aus Klausur und Übungsleistung besteht. Vorraussetzung bei so einer Portfolio-Prüfung ist jedoch, dass die Teilprüfungen verschiedene Kompetenzen prüfen. Wie das genau zu interpretieren ist: IANAL.

Verpflichtende Hausaufgaben gibt es aber doch auch in anderen Modulen, siehe http://www.zuv.fau.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/TECHFAK/FPO-BA-MA_Informatik.AUGUST2014.pdf (Anlage 1, Seite 8, überall wo PfP steht).


In AUD gibt es keinen benoteter Übungsschein?! Oder ist das eine neue Regelung? Woher hast du diese Information?


Also ich durfte im letzten Semster (Wintersemester 2014) noch einen machen dürfen…

Aber danke für die Antwort und den Link! Das hat schon mal sehr geholfen :slight_smile:


Der AuD-Schein ist nicht benotet und war es nie. Es gibt Punkte, die du erreichen musst, um den Schein zu bekommen, diese Punkte gehen aber nicht in die Note ein, sondern entscheiden nur über “bestanden”/“nicht bestanden”.


Stimmt auch wieder. Guter Hinweis.


Fun Fact: früher musste man in der Medizintechnik theoretisch die Übungen zu AuD gar nicht machen, weil in der FPO die Übung nicht drin stand.
Grundlage ist also immer die FPO. Auch, ob der Schein nun benotet ist oder nicht.


Stimmt nur für Pflichtveranstaltungen. Ansonsten gilt das Modulhandbuch, das beim Semesterstart aktuell war.


Bei Wahlveranstaltungen, die in mehreren Fachrichtungen Pflichtfächer sind, darf man allerdings in der Regel die Prüfungsordnung aussuchen. Z. B. durfte ich GTI nach Informatik-FPO oder nach Medizintechnik-FPO absolvieren.