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Vertex Cover
Muss man in der Definition von VC (vertexcover) eigentlich schreiben, dass es ein ungerichteter Graph G ist und k aus den natürlichen Zahlen ist? Weril so steht es bei Wikipedia, aber in meiner Mitschrift habe ich nur stehen VC={<G,k>| G hat eine Knotenüberdeckung der Größe k}
also ich habe noch nie einen Graphen mit negativer Anzahl an Knoten gesehen, auch nicht einen mit 2,5 Knoten etc. p.p.
Ich weiss nicht an was für eine Zahlenmenge anstelle der natürlichen Zahlen, hättest du jetzt gedacht?
Natürlich ist es logisch, dass k aus IN sein muss, aber ob mans mit hinschreiben muss? Genauso wie ob es ein ungerichteter Graph ist, weil das macht doch eigentlich schon nen Unterschied
Wuerde ich gefragt, was VC ist, wuerde ich das so definieren:
VC = {<G, k> | G = (V,E) ungerichteter Graph, k aus N0, hat eine Knotenueberdeckung (= Knotenmenge C ⊆ V, mit der jede Kante des urspruenglichen Graphen beruehrt wird) der Groesse k}
Generell wuerde ich mich aus Faulheit in der Klausur nicht dazu hinreisen lassen Teile der Definition rausfallen zu lassen - eindeutig (und damit korrekt) wirds nur dann wenn alles da ist - egal ob das Weglassen zu Punktabzug fuehrt oder nicht.
@H Arete: Nur weil etwas “logisch” ist, heisst das noch lange nicht, dass man es aus der Definition einfach rausfallen lassen kann/darf.
Definitionen sind dazu da ein Problem moeglichst eindeutig zu beschreiben. Wenn man VC also auf ungerichteten Graphen definiert haben will, dann muss man das auch dazuschreiben…
Meine Definition (die ich mir ins Hirn gepfiffen habe, lautet wie folgt.)
VC := { <G,v> | G ist ein ungerichteter Graph G, der einen Teilgraph aus v Knoten enthält, welche mit allen Kanten aus G indizieren }
Ich bleibe dabei: Ich würde auch sagen: Im Meilwald stehen v Fichten, k Tannen, und n Kiefern rum… Da würde mich auch niemand fragen, ob v,k,n reelle Zahlen, ganze Zahlen, komplexe zahlen usw. sein soll. da ist jedem klar, dass ich natürliche zahlen meine…
Ich halte dich sicher nicht auf, das „v in N0“ (die 0 hab ich oben auch vergessen fix) wegzulassen.
Ich bin nur der Meinung dass ich die Probleme moeglichst sauber definieren moechte, um mich im Falle eines Falles nicht angreifbar zu machen.
„multiple-choice“ im herkömmlichen Sinne gibt es ja laut Prof. Wanka nicht mehr. Wenn ich das richtig verstanden hab, gibt es auf jede Teilaufgabe der „ja-nein-Fragen“ 0 bis 2 Punkte, keine Minuspunkte. Punkte gibt es dafür aber auch nur mit einer ordentlichen Begründung, ohne Erklärung gibt’s immer null, egal wie richtig geraten wurde.
Ein Blick in die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg – ABMPO/TechFak – (http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/TECHFAK/AllgPO_TechFak_BA-MA_JULI2012.pdf) zeigt, warum ich das „Antwort-Wahl-Verfahren“, so der wunderschöne juristen-deutsche Ausdruck, nicht benutze. In §16(4) bis (8) wird ein Algorithmus zur Durchführung angegeben, den ich als nichtdeterministisch einordne. In §18(2) gehts dann noch mal weiter :nuts:.