Definition von Prolog-Inhalten

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Definition von Prolog-Inhalten
Hallo liebes Forum,
ich schreibe bald eine Klausur über Prolog, verstehe die Sprache an sich recht gut, habe einzig mit der richtigen und umfassenden Definition einiger Begriffe Probleme

Diese wären:

Fakt
Prädikat
Regel

Vielleicht könnt ihr mir helfen :slight_smile:

Vielen Dank,
Euer Mark11


Wo schreibst du denn die Klausur?

Ein Prolog-Programm besteht aus (Horn-)Klauseln.
Diese sind entweder Fakten oder Regeln.

Ein Fakt hat keine Bedingung, z.B.
[m]fakultaet(informatik, techfak).[/m]
[m]fakultaet(mathematik, natfak).[/m]

Regeln haben Bedingungen, z.B.
[m]grosseltern(X,Y) :- eltern(X,Z), eltern(Z,Y).[/m]

Dabei ist das [m]:-[/m] als Folgepfeil nach links zu lesen.

[m]fakultaet[/m] und [m]grosseltern[/m] nennt man Funktor. Eine Menge an Klauseln (also Fakten und Regeln) mit dem gleichen Funktor und der gleichen Stelligkeit (Anzahl an Argumenten, hier jeweils 2) nennt man Praedikat.

Zum Lernen von Prolog empfehle ich
http://www.learnprolognow.org/