Forens Inf - Prüfung

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Forens Inf - Prüfung
Hi,

man darf / soll ja seinen Forensischen Bericht mit in die mündliche Prüfung nehmen. Darf der nur blank ausgedruckt sein, oder sind dann da auch “kleine Notizen” drinnen Erlaubt?

Oder soll man den nur mitnehmen, weil die selber keinen ausgedruckten Bericht mit dabei haben und man so besser drüber reden kann :)?

grüße,
Christopher

Ps.: noch ne andre Frage: Wenn ich jetzt beim durcharbeiten meines Berichts kleine “mängle” (nicht richtige Fehler, eher argumentations schwächen) gefunden habe, sollte man die ausbessern und eine neue Version des Berichts mit in die Prüfung nehmen? (Versionsnummer ist auf dem Deckblatt) Wie würdet ihr das handhaben


Ich kann dir die Frage jetzt leider nicht direkt beantworten, aber ich habe einfach die Version, die ich abgegeben habe, mitgenommen. Aber unabhängig davon war es zumindest bei mir so, dass ohnehin nicht großartig in die Tiefe gefragt worden ist, dass da jetzt irgendwelche zusätzlichen Notizen notwendig gewesen wären :wink:

Deinen Bericht hat der Prüfer in der Regel vorliegen, der Ausdruck ist dann nur für dich, damit du dich etwas entlanghangeln kannst.

Würde ich nicht machen, ich denke es macht schon Sinn wenn man da eine gemeinsame Basis für die Prüfung hat. Wenn da ein Fehler auffällig ist, wird der Prüfer vermutlich ohnehin nachhaken und dann kannst du das nutzen, um dich zu korrigieren :slight_smile:


Ich würde es lassen, wie es ist, aber im Gespräch darauf eingehen, was ich mit heutigem Kenntnisstand anders/besser machen würde.

Meiner Meinung nach geht es nicht darum einen perfekten Bericht zu haben, oder den vorhandenen schön zu reden, sondern darum zu zeigen, dass man dabei etwas gelernt hat.