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Belady-Optimal gelaufen!
Lustiges Schichten-Lückenraten - Ich hab doch nur die Namen gelernt!
Mein Hirn hatte leider keinen Ãœberlaufbucket für Folie Nr. 367…
Ich hab immerhin die Aufgaben wo man was malen konnte
Mir war so langweilig, ich hab meine Antworten noch in Buckets gehashed…
Ging doch - wenn man die Folien auswendig gekonnt hat.
Trotz der frühen Stunde war ich jetzt doch mal in der Einsicht, aber war ziemlich verdutzt als mir erklärt wurde, dass “keine fachlichen Fragen” beantwortetet wurden.
D.h. man konnte sich wegen falsch zusammengezählten Punkten beschweren, aber zu nichts weiter.
Gerade bei der ziemlich kryptischen Korrektur (NICHTS außer Haken und Fehlerzeichen) fand ich das schon sehr bescheiden…
Interessanterweise wurde ich von der Aufsicht auf die Prüfungsordnung verwiesen mit der Behauptung so seien Einsichten eigentlich.
Das hab ich in fünf Semestern hab noch kein Einziges mal erlebt und in der Prüfungsordnung finde ich auch nichts dazu…
Immerhin durfte man Fotos machen und sich auf deren Basis dann per Email beschweren. Das gibt dann wenigstens mal nen schönes Braindump…
Wodurch genau entsteht denn hierbei eine Urheberrechtsverletzung, im Gegensatz zu einem Braindump der im Nachhinein aus dem Gedächtnis angefertigt wird?
Kommt das nur daher, dass das Ergebnis dann dem Original genau gleicht oder liegt es daran, dass ich eine Kopie bzw. ein Foto angefertigt habe, welches ich quasi direkt veröffentliche?
Ich bin kein copyright-Experte, aber solange du die abgefragten Themen wiedergibst ohne genaue Aufgabenstellungen hinzupinseln solltest du auf der sicheren Seite sein, unabhängig davon ob du dich aus der Klausur dran erinnerst oder ein Bild abschreibst. Allerdings sind diese Bilder ganz explizit nur zur Vorbereitung eines Einspruchs erlaubt. Wollte nur drauf hinweisen. Ich bin mir sicher, dass es auch in der Vergangenheit hin und wieder mal Braindumps gab, die vielleicht über das Ziel hinausgeschossen sind.