Hochschulwahlen am 05.07.2011

Morgen!

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Hochschulwahlen am 05.07.2011
Nächsten Dienstag, den 05.07. findet wieder die alljährliche
Hochschulwahl statt. Dabei werden zwei Gremien gewählt, der Fakultätsrat
(der TechFak) und der studentische Konvent.

Die Kandidaten aus der Informatik brauchen deine Unterstützung!

Aus den Reihen der Informatik treten erneut Kandidaten an.
Für den Fakultätsrat kandidieren Thorsten Wissmann(4. Semester)
und Maximilian Krüger (ebenfalls 4. Semester)

Wir beide sind Mitglieder der FSI.

Für den Fakultätsrat der TechFak (ehemaliger Fachbereichsrat) werden 4
Vertreter aus den Reihen der Studierenden gewählt. Die Fakultätsräte
sind zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät. Wesentliche
Entscheidungen des Senats basieren auf Beschlüssen der Fakultätsräte
(z.B. Berufungslisten, Prüfungsordnungen, Studienordnungen).

Die Fachschaftsvertretung besteht aus den 13 Kandidaten für den
Fakultätsrat mit den meisten Stimmen, also die 4 Vertreter und folgende
Kandidaten. Die gewählte Fachschaftsvertretung ist das offizielle
Gremium der Studierenden an den Fakultäten und kümmert sich um
fakultätsweite Angelegenheiten und beschließt u.a. den Haushaltsplan und
die Verwendung der Mittel der Fachschaftsvertretung.

Der studentische Konvent besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich zur
einen Hälfte aus den Vertretern der Fakultätsfachschaften zusammen, die
andere Hälfte wird bei der Wahl direkt bestimmt. Der Konvent vertritt
die fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der
Studierenden unserer Universität, berät über fächerübergreifende Fragen,
fördert geistige, musische oder sportliche Interessen der Studierenden
und pflegt die Beziehungen zu Studierenden an anderen deutschen
Hochschulen und im Ausland.

Es ist sehr wichtig, dass ihr wählen geht, denn nur so werden die
Vertreter in den Gremien sitzen, die auch eure Meinung vertreten! Die
Hochschulwahl gibt euch die Möglichkeit am Entscheidungsprozess
mitzuwirken, nutzt diese Chance.

Es ist wichtig, eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, denn wir
brauchen diese Unterstützung, um die Themen die euch betreffen glaubhaft
vertreten zu können.

Als Wahllokal dient am Dienstag, 05.07. wie gewohnt der K1 im
Hörsaalgebäude. Zum Wählen brauchst du nur 5 Minuten Zeit und einen
Lichtbildausweis! Geh wählen!


Gibts wieder Biergutscheine?


Ja (es ist sogar egal, wen man wählt!)

Offtopic: Schönere Zeilenumbrüche im Startpost würden das Lesen erleichtern.


ja, ist richtig, aber ich hab jetzt auch nur aktuallisierte copypasta gemacht, weil ich sonst garnicht daran gedacht hätte hier Werbung zu machen (Raim hat darauf hingewiesen, dass er dass sonst immer gemacht hat)

Und Ja, Biergutscheine gibts nach wie vor, 1 für jeden der wählt und 2 für alle Ersties die wählen.
mfg
Max (und geht morgen schön wählen)


Offenbar wurde einigen Studenten das Einwerfen ihrer Wahlzettel verwehrt, weil sie - angeblich wegen eines EDV-Fehlers - nicht im Wählerverzeichnis standen. Es scheint sich dabei (ausschließlich?) um Leute zu handeln, die gerade zwischen Bachelor und Master schweben, sprich: die in diesem Semester ihren Bachelor abschließen, aber offiziell schon für den Master eingeschrieben sind.

Hat jemand von euch genauere Informationen? Das geht ja wohl mal überhaupt nicht, dass einfach bestimmte Personengruppen wegen eines Verwaltungsfehlers ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen können!


kurz vor mir war ein Mädel aus dem ersten Semester Bachelor (zweifach bachelor), die durfte anscheinend auch nicht wählen…


der Mathematiker durfte auch nicht, war wohl weil sein Mitarbeitervertrag zu neu war…


Zweifach-Bachelor ist wohl vermutlich der PhilFak zugeordnet, d.h. sie war im falschen Wahllokal.

Allerdings ist zumindest für mich in Mein Campus auch keine Wahlbenachrichtigung mehr abzurufen. Die war sonst in demselben PDF mit dem Studentenausweis. Wo soll man also auch nachschauen, wo man wählen soll?


Bei mir ist die noch drin (war zumindest heute nachmittag (Edit: jetzt aktuell immer noch)). Hab extra geschaut, ob ich überhaupt wählen “durfte”, nachdem ich auch nicht auf der Liste stand.


Zum Thema Zwei-Fach-Bachelor: Ich weiß nicht, ob sich daran was geändert hat, aber ich bin noch per default an der Techfak gemeldet zum wählen (Jahrgang 2009).


Leider nicht nur. Soweit ich weiß, sind alle Masterstudenten der Informatik (2. Semester) ebenfalls von dem EDV-Fehler betroffen und durften so keine Stimmen abgeben :frowning:

So etwas ist schon ein Trauerspiel. Eigentlich müsste die Wahl annuliert werden.


Rechtlich ist das leider laut Wahlordnung nicht möglich (Dank an ismar fürs Stöbern):


Wann sind die Ergebnisse denn zu erwarten?


Ja, aeh, “eine Person”. Da steht nix von “mehrere Personen”.

Im Extremfall koennte sonst jemand damit trivialerweise auch die Wahl manipulieren: Einfach niemanden ausser seine Handvoll Kumpels ins Waehlerverzeichnis eintragen. Bumm, unanfechtbarer Wahlbetrug. Und das kanns ja hoffentlich nicht geben duerfen…


Das Wählerverzeichnis liegt vorher allerdings auch in der ZUV aus und jeder könnte nachsehen, ob er drinsteht. Natürlich macht das keiner und verlässt sich stattdessen darauf, dass dort korrekt gearbeitet wird.


Hier eine Antwort von Markus Leber aus dem Kanzlerbüro, die auf die Probleme eingeht:


Ja, mag sein. Das aendert aber nichts.

Und noch ein Argument, das ist sogar noch besser als das mit der Wahlfaelschung: Der Wortlaut des Gesetzes nennt „eine Person“. Der Fehler betrifft aber mehrere Personen und dazu anscheinend noch Personenkreise mit aehnlichen Merkmalen, z.B. wie genannt besonders Leute aus der TechFak. D.h. das kann dazu fuehren, dass die Belange der TechFak unterrepraesentiert sind. Oder die der Master-Studenten.

Imho widerspricht das damit der Gleichheit der Wahl weswegen die auf jeden Fall wiederholt werden muesste.


Achja, andere Frage. War bei den Leuten die im Waehlerverzeichnis nicht drinstanden eigentlich am Studentenausweis trotzdem eine Wahlbenachrichtigung drangehangen? Falls ja, waere das noch ein Problem, da steht naemlich explizit drin: “Sie sind in das Verzeichnis für die […] Fakultät eingetragen.” Kein Hinweis auf irgendeine Notwendigkeit, das nochmal selbst zu pruefen…

Und falls das bei den entsprechenden Leuten nicht dranhing waers natuerlich sehr sinnvoll, da im Falle einer fehlenden Wahlbenachrichtigung einen Hinweis ala “falls sie denken dass Sie trotzdem waehlen duerfen sollten, fragen sie bei XY nach”…


Das ist doch bei anderen Wahlen in Deutschland auch nicht anders? Stehst du nicht im Wählerverzeichnis deines Wahllokals darfst du nicht wählen. Dafür liegen die auch vorher aus, so dass du sicher gehen kannst, dass du da auch drin stehst, wenn du denkst wahlberechtigt zu sein. (Ich glaub nur bei Europawahlen darf man in jedem Wahllokal unter vorzeigen seines Ausweises wählen?)

Textverständnis–. Warum können manche Naturwissenschaftler nicht einsehen, dass natürliche Sprache nicht zwangsläufig eindeutig ist…

Edit:

Das ist allerdings ein gutes Argument. In dem Fall kann man wohl nicht verlangen, dass ein Student das Wählerverzeichnis nochmals prüft.