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Muss ein geprüftes Wahlpflichtfach irgendwann bestanden werden?
Weiß jemand, ob man eine Prüfung in einem Wahlpflichtfach, in der man durchgefallen ist, irgendwann bestehen muss? Oder kann man einfach ein alternatives Modul wählen? Wäre sicherlich sowohl für Master- als auch für Bachelor-Studenten interessant zu wissen.
Damals habe ich einen Wahlpflichtfach ausgewechselt, weil ich von der Art und Weise, wie ich geprüft und besonders benotet wurde, nicht zufrieden war. Damals war das kein Problem. Das war WS 2010/2011 in meinem damaligen Master Studium. Ob das jetzt aktuell noch geht: keine Ahnung, von daher kann ich dir nichts garantieren…
Eine definitive Antwort hab ich auch nicht, aber laut Prüfungsordnung dürfte nichts dagegen sprechen. Evtl. muss man aber eine Mail ans Prüfungsamt schreiben und die alte Prüfung löschen lassen.
Hab dieses Jahr mal im Prüfungsamt (bin nach einem Mal Klingeln durchgekommen^^) nachgefragt. Da hieß es, dass man das nicht irgendwann bestehen muss, sondern einfach auch etwas anderes wählen kann…
Ich habe dieses Semester Nebenfach gewechselt. Dabei hieß es: Man kann einfach so wechseln. Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings: Zum Zeitpunkt als ich gewechselt habe (vor ca 3 Monaten) wurden wohl im Bachelor-Nebenfach nicht bestandene Prüfungen als Fehlversuche mit ins neue Nebenfach übernommen. Da dies im Master aber nicht so ist, wird gerade / wurde darüber entschieden die Fehlversuche auch im Bachelor nicht zu übernehmen.
Lange Rede kurzer Sinn: Wechseln kannst du auf jeden Fall, die Frage ist ob du noch mit einem Fehlversuch startest, oder nicht. (Falls du im Bachelor studierst)
[quote=Das F]Zum Zeitpunkt als ich gewechselt habe (vor ca 3 Monaten) wurden wohl im Bachelor-Nebenfach nicht bestandene Prüfungen als Fehlversuche mit ins neue Nebenfach übernommen. Da dies im Master aber nicht so ist, wird gerade / wurde darüber entschieden die Fehlversuche auch im Bachelor nicht zu übernehmen.[/quote]Ist mittlerweile beschlossen – ich weiß nur nicht, ob die entsprechende Änderung schon den Dienstweg in eine rechtsgültige FPO gegangen ist. Ansonsten treffen deine Aussagen voll und ganz zu.
Vorsicht: Sicherheitshalber immer dem Prüfungsamt bescheid sagen und nicht einfach was anderes machen und bei den Wiederholunsgprüfungen für das nicht bestandene Wahlmodul unangekündigt nicht auftauchen. Das führt (mindestens) zu unangenehmen Papierkram.
Und FPOs sollten sich nach dem einschreiben für dich in aller Regel nicht mehr ändern. neuerungen Treffen da idR nur Leute die nach der Änderung angefangen haben
Ohh spannend, das hab ich mich neulich schon gefragt. Wie relevant ist das tatsächlich für die Praxis?
Was ist, wenn ein Modul, das in meiner FPO steht, nicht mehr angeboten wird? (Konkret: KompAlg demnächst.) Oder wenn neue mögliche Nebenfächer hinzu kommen?
Was wäre, wenn sich die Vorschriften so geändert haben, dass bei derselben Prüfung unterschiedliche Studenten unterschiedliche Prüfungsmodalitäten brauchen? Heißt das auch, dass man juristische Fixes wie bei Multiple choice gar nicht in alle POs rein bekommt? Oder gilt für die APO wieder was anderes?
Du studierst zu der Pruefungsordnung zu der du dich eingeschrieben hast, ausser du stellst einen Antrag auf Wechsel. Automatischer Wechsel auf eine andere Pruefungsordnung kann nur dann stattfinden, wenn der Wechsel fuer dich keinerlei Nachteile haben koennte (weiss nicht obs da weitere Ausnahmen gibt). Nachdem das so gut wie nie der Fall ist, weil man immer fast alles irgendwo auch als Nachteil auslegen koennte gibts nie automatisch eine neue Pruefungsordnung fuer dich.
Natuerlich definiert aber die Pruefungsordnung auch ein Veranstaltungsangebot, wenns Aenderungen gibt, die Probleme machen muss der Pruefungsausschuss eine Uebergangsregelung beschliessen, die dir keine Nachteile bringt. Sowas koennte zB sein, dass du statt KompAlg eine andere Veranstaltung anerkannt bekommen kannst oder dass evtl. andere Pruefungsmodalitaeten uebergangsweise zugelassen werden. Ansonsten isses auch sehr ueblich, dass die Pruefer da einfach ein bischen mehr Arbeit damit haben, zB dieselbe Klausur in unterschiedlichen Laengen zu stellen oder so spezielle Regelungen wie “Ruecktritt waehrend der Klausur” zu beachten.
Ist die Antwort noch aktuell?
Wenn man im Master in einer Vertiefungsrichtung ein Fach im Erstversuch nicht besteht, kann man dann das einfach “streichen” lassen, wenn man durch andere Fächer in anderen Vertiefungsrichtungen ohnehin genügend ECTS hat?
Ja.
Zur ansonsten hier diskutierten Frage, für wen nun welche PO (-Änderungen) gelten, haben wir inzwischen aber genauere Erkenntnisse.
Gut danke.
Dann braucht man doch aber auch keine Befürchtungen haben, dass einem der Fehlversuch irgendwo anders draufgerechnet wird (https://fsi.cs.fau.de/forum/post/134861)?
Das scheint mir ein Fehler des Prüfungsamts gewesen zu sein, die FPO Informatik sagt sehr eindeutig:
Okay, wunderbar. Danke
Damals war zudem (mir zumindest) nicht ganz klar, ob die ABMPO das überhaupt erlaubt; die frühere Formulierung
war nicht ganz eindeutig im Bezug darauf, ob das „[V]orbehaltlich abweichender Bestimmungen“ sich auch auf den zweiten Halbsatz bezieht. Mittlerweile scheint das korrigiert worden zu sein:
Eventuell hat das Prüfungsamt das früher™ anders interpretiert.